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Glossar

E

Erbengemeinschaft
Dieser Begriff fasst alle Erben eines Erblassers zusammen.

Erblasser / Erblasserin
Der Verstorbene oder die Verstorbene hinterlässt ein Erbe und heisst deshalb Erblasser oder Erblasserin.

Erbschaft (auch Erbe)
Der Oberbegriff

Erbvertrag
Als Erbvertrag bezeichnet man den Vertrag zwischen einem Erblasser und seinen  zukünftigen Erben. Er regelt die Modalitäten des zukünftigen Nachlasses. Die Vertragsparteien sind daran gebunden und eine Aufhebung bzw. eine Änderung ist nur in gegenseitigem Einverständnis möglich.

F

Freie Quote
Ehepartner und Ehepartnerin, Nachkommen und Eltern (wenn keine Nachkommen).haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestanteil, den Pflichtteil. Der Nachlass minus die Summe der Pflichtteile ergibt die freie Quote. Darüber kann der Erblasser oder die Erblasserin frei verfügen.